Feuerwerker / Truppführer §20 SprengG. (m/w/d)
Ihre Aufgaben
Als Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG. sind Sie für die Leitung und Bearbeitung von Räumstellen verantwortlich.
Die Ausführung von Sondierungen mittels Bohrloch- und Oberflächensonde sowie das verantwortungsvolle Freilegen und Identifizieren von Kampfmitteln liegt in ihrem Verantwortungsbereich.
Persönliche Fähigkeiten & fachliche Anforderungen
Eigenverantwortliche Arbeitsweise, sicheres Auftreten und Teamfähigkeit.
Befähigung nach §20 Sprengstoffgesetz
Führerscheinklasse B, zwingend erforderlich
Bei einer Bewerbung als EDV-Truppführer sind gute Kenntnisse in der Bedienung und Auswertung von Messdaten aus EDV-Aufzeichnungen, in einem persönlichen Gespräch nachzuweisen.
Einsatzort
bundesweit.
Unser Angebot
junges familiäres Team mit starkem Zusammenhalt auf allen Ebenen
Berufliche Gruppenunfallversicherung
Fortbildungen werden vollständig bezahlt
kurze Entscheidungswege, durch Inhabergeführtes Unternehmen
Einstiegsgehalt bei 4.950,-€ Brutto als Truppführer zzgl. Auslöse und Firmenwagen ohne EDV-Kenntnisse
Einstiegsgehalt bei 5.400,-€ Brutto als EDV-Truppführer zzgl. Auslöse und Firmenwagen mit EDV-Kenntnisse
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